Eine Bushaltestelle ist mehr als eine Haltebucht mit Wartehalle. Die Anforderungen daran – wie lang die Haltestelle sein muss, ob eine Busbucht oder ein Kap die richtige Wahl ist und welche Bordsteinhöhe Barrierefreiheit ermöglicht– regeln in Deutschland vor allem zwei technische Regelwerke: die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und die Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).
Beide Regelwerke gelten als anerkannte Regeln der Technik und werden von vielen Kommunen und Straßenbaulastträgern bei der Straßenraumplanung zugrunde gelegt. Wer eine Wartehalle beschafft, ohne die zugehörige Haltestellengeometrie zu kennen, riskiert Nacharbeiten – von zu kurzen Bordkanten bis zu Wartehallen, die dem Fahrgastwechsel im Weg stehen. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Begriffe, Maße und Entscheidungen ein, bevor die erste Ausschreibung geschrieben wird.
Richtwerte aus RASt 06 und EAÖ, die in nahezu jeder Haltestellenplanung eine Rolle spielen. Sie ersetzen nicht die Abstimmung mit dem zuständigen Baulastträger, geben aber die Größenordnung vor.
RASt 06 unterscheidet im Wesentlichen drei Bauformen für Bushaltestellen im Stadtstraßenraum:
Welcher Haltestellentyp sich eignet, hängt von Verkehrsstärke, verfügbarer Fläche und Buslinienführung ab.
| Haltestellentyp | Flächenbedarf | Wirkung auf den Verkehr | Barrierefreiheit |
|---|---|---|---|
| Fahrbahnrandhaltestelle | Gering | Bus verbleibt im fließenden Verkehr, kurze Haltezeit | Gut umsetzbar bei ausreichend breitem Gehweg |
| Busbucht | Hoch, zusätzliche Nische nötig | Entlastet den Verkehr während des Halts, Zeitverlust beim Wiedereinfädeln | Abhängig von Bordlänge und Bewegungsfläche |
| Kaphaltestelle | Mittel, Gehwegvorstreckung | Bus hält im fließenden Verkehr, kein Wiedereinfädeln nötig | Sehr gut, ebenerdiger Zugang ohne Umweg |
Ein Klick und Sie müssen sich nicht mehr weiterrecherchieren.
Ziel der Haltestellengestaltung nach EAÖ ist ein für alle Fahrgäste möglichst selbstständiger, sicherer Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr.
Seit dem Personenbeförderungsgesetz gilt für den ÖPNV in Deutschland das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit. An der Haltestelle selbst hängt das vor allem an drei Stellschrauben:
Eine Wartehalle, die diese Anforderungen von Anfang an mitdenkt, müssen Sie später nicht teuer nachrüsten – Durchgangsbreiten und Anschlusspunkte an das Bodenleitsystem gehören deshalb in jede Ausschreibung.
Die Haltestellengeometrie schafft den Rahmen – die Wartehalle muss ihn ausfüllen, ohne die vorgeschriebenen Flächen einzuschränken.
Passgenaue Länge
Freie Sichtachsen
Anschluss ans Leitsystem
Ausreichende Bewegungsfläche
Witterungsschutz ohne verdeckte Leitsysteme
Modulare Erweiterung
Ob Fahrbahnrandhaltestelle, Busbucht oder Kap: Wir passen die Wartehalle an die von Ihnen geplante Haltestellengeometrie an – inklusive Anschluss an das Bodenleitsystem und ausreichender Bewegungsfläche nach DIN 18040-3. Sprechen Sie uns an, bevor die Ausschreibung geschrieben wird – oder nutzen Sie direkt das Kontaktformular.
– Timo Zimmermann, Geschäftsführer
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